Bei den gewonnenen Erkenntnissen handelt es sich um Hinweise, die dem Praxisteam helfen sollen, Abrechnungspotentiale zu erkennen und gegebenenfalls vergessene Leistungen nachzupflegen. Simba n³ haftet nicht für die Richtigkeit der durch das Praxispersonal eingegebenen Inhalte und deren Verwendung oder Interpretation in der Praxis. Auch im Übrigen haftet Simba n³ nicht, es sei denn, Simba n³, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist der Vorwurf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens zu machen oder Gegenstand der Haftung sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Die Analyse ersetzt nicht die Prüfung, ob alle obligaten Leistungsbestandteile einer EBM-Position vollständig erfüllt wurden, dies bleibt weiterhin in der ärztlichen Verantwortung. Die gewonnenen Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich eine statistische Auswertung der Praxisdaten. Sie werden nicht aufgefordert Ziffern, Diagnosen etc. nachzutragen bzw. zu entfernen. Die Auswertung erfolgt immer auf dem laufenden Quartal, eine rückwirkende Veränderung der Leistungen ist nicht möglich. Wenn acht aufeinanderfolgende Quartale bereitgestellt werden können, werden alle bereitgestellten Regelungen überprüft. Bei weniger bereitgestellten Daten, reduziert sich das Abrechnungspotential entsprechend. Es werden mindestens vier aufeinanderfolgende Abrechnungsquartale empfohlen. Nach einem Durchlauf und entsprechend erfolgten Korrekturen wird empfohlen die Probeabrechnungen erneut zu prüfen, da sich unter Umständen aufgrund der erfolgten Korrekturen weitere Potentiale ergeben. Durch das Erstellen der Probeabrechnung muss das Quartal nicht endgültig abgerechnet werden. Beachten Sie diesbezüglich bitte die Hinweise Ihrer Praxisverwaltungssoftware. 
Bei den aufgeführten Leistungsbewertungen sowie ermittelten Summen handelt es sich um Bruttowerte. Beachten Sie, dass diese eventuell noch Budgetierungen oder sonstigen Kürzungen unterliegen.
Sie verpflichten sich bei der Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu den auszuwertenden LANR/BSNR gemacht zu haben. Diese werden bei der Ausführung des Tools mit den Angaben der Probeabrechnungen abgeglichen. Sie dürfen nur Berichte nutzen, welche mit Ihren Angaben versehen sind. Des Weiteren dürfen Sie das Produkt nur als Endkunde (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, BAG) nutzen. Damit bestätigen Sie, dass Sie kein Softwarehaus, IT-Systemhaus, Medizinisches Beratungsunternehmen bzw. Berater oder Medizinisches Versorgungszentrum sind.